Durch einige Vorfälle - darunter auch die Tötung von Kleinkindern - hat der Rottweiler teilweise einen schlechten Ruf bekommen. Der Rottweiler ist ein großer und starker Hund, von dem vor allem bei falscher Haltung und Sozialisierung eine Gefährdung ausgehen kann. Er wird in einigen Ländern als „Listenhund“ geführt, und seine Haltung unterliegt in einigen deutschen Bundesländern bestimmten Einschränkungen. Aufgrund einer Statistik des Deutschen Städtetages von 1997 wurde der Rottweiler zum 1. November 2002 in die Kategorie II der Kampfhundeverordnung in Bayern aufgenommen und muss in bestimmten Bundesländern einen Wesenstest durchlaufen. Einer Studie des Instituts für Tierschutz und Tierverhalten der Freien Universität Berlin nach, wird dem Rottweiler, hinter dem Deutschen Schäferhund, eine hohe Auffälligkeitsrate nachgewiesen.
Im Schweizer Kanton Wallis ist die Haltung dieser Rasse als Reaktion auf Vorfälle im Kanton Zürich seit 1. Januar 2006 verboten. In verschiedenen anderen Schweizer Kantonen ist eine Halterprüfung vonnöten (z. B. Solothurn). Mit dem neuen Schweizer Tierschutzgesetz wurde am 1. September 2008 für alle Hundehalter der Besuch einer Hundeschule Pflicht.
Eine im Jahr 2002 veröffentlichte Schweizer Untersuchung zu medizinisch versorgten Hundebissverletzungen kommt zu dem Ergebnis, dass Hunde vom Typ Rottweiler verglichen mit ihrer Häufigkeit in der Hundepopulation überdurchschnittlich oft beißen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rottweiler#Rasseproblematik